Informationen zur Fahrzeugrücknahme
Die Altfahrzeugverordnung gibt vor, dass Altfahrzeuge bis zu 85% der stofflichen Masse in den Rohstoffkreislauf zurück zu führen sind.

Dieser Sachverhalt erfordert einen sehr hohen Aufwand sowohl für die Trockenlegung als auch die Demontage.

Allein die Trockenlegungsgebühren liegen bei einem Kleinwagen durchschnittlich bei 160,-€, die am Ende durch den Verkauf von Sekundärersatzteilen, den Sekundärrohstoffen wie Vorshredderstahl (Restkarosse), Akkus, Katalysatoren und so weiter gewinnbringend wieder erwirtschaftet werden müssen.

Fahrzeughalter sind gesetzlich verpflichtet, ihr Fahrzeug einer anerkannten Annahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zur weiteren stofflichen Verwertung zu übergeben.
Der Fahrzeughalter hat sich vorher zu informieren, ob die die Annahmestelle oder der Demontagebetrieb über eine gültige Urkunde als Annahmestelle oder Demontagebetrieb verfügt.

(Altfahrzeuge sind nach Recht und Gesetz Abfall und sind deshalb auch als solcher zu behandeln).

Wichtige Zusammenhänge, die jedem Bürger bekannt sein sollten, finden Sie hiert: (Altfahrzeugverordnung 2010)


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Bei uns werden derzeit jährlich ca. 3 Millionen Personenkraftwagen stillgelegt. Der Großteil dieser Fahrzeuge wird der Verwertung zugeführt. Insbesondere aufgrund ihres hohen Anteils an verschiedenen Metallen sind Altfahrzeuge eine wertvolle Rohstoffquelle. Gemäß der Altauto-Verordnung sind Besitzer von Altautos verpflichtet, ihr Altfahrzeug einem anerkannten Verwertungsbetrieb oder einer anerkannten Annahmestelle zu überlassen. Dieser erhält dann einen Verwertungsnachweis, den er bei der Abmeldung des Wagens bei der Zulassungsstelle vorlegen muss. Autoverschrottung - Mit uns KEIN problem!